Einkauf & Lieferkette
Hier finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, wenn Sie Lieferant für uns werden möchten oder bereits sind.
Der Einkauf des StWN-Tochterunternehmens N‑ERGIE beschafft Güter und Dienstleistungen für folgende Unternehmen:
- N‑ERGIE Aktiengesellschaft
- VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
- StWN Städtische Werke Nürnberg GmbH
- WFW Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum
- Tochterunternehmen des N‑ERGIE Konzerns
Das gesamte Beschaffungsvolumen beträgt – je nach Investitionstätigkeit der Unternehmen – ca. 500 Mio. Euro jährlich.
Für die N‑ERGIE, die VAG und die StWN gelten die vergaberechtlichen Bestimmungen für Sektorenauftraggeber: Beschaffungen, die die Schwellenwerte überschreiten, werden im EU-Amtsblatt veröffentlicht und nach Sektorenverordnung (SektVO) ausgeschrieben.
Wir lassen uns bei unserem Handeln konzernweit von Grundsätzen einer verantwortungsvollen Beschaffung leiten. Auch unsere Geschäftspartner messen wir an diesen Grundsätzen.
Die Städtische Werke Nürnberg GmbH mit ihren Konzerngesellschaften fällt ab 1. Januar 2023 unter die Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Daher wurden unter anderem die Einkaufsbedingungen angepasst.
Sie möchten Lieferant werden oder suchen Kontakt zu unserem Einkauf?
Wir sind immer auf der Suche nach zuverlässigen und verantwortungsvollen Geschäftspartnern und freuen uns über Ihr Interesse. Um Ihr Unternehmen und Ihr Liefer-/Leistungsspektrum vorzustellen, nutzen Sie bitte vorzugsweise unseren Lieferantenfragebogen.
Kontakt mit uns können Sie am besten über einkauf@n-ergie.de aufnehmen.
Lieferantenfragebogen PDF, 107 KB
Weitere Kontaktinformationen PDF, 198 KB
Nachhaltige Beschaffung und LkSG
Nachhaltige Beschaffung ist uns wichtig und beginnt mit der sorgfältigen Auswahl der Geschäftspartner. Bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen werden qualitative, soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte einbezogen, sodass nicht allein der Preis ausschlaggebend ist. Grundlage für die Berücksichtigung solcher Kriterien ist das Vergaberecht.
Aus ethischem Selbstverständnis ist die StWN der Wahrung von Menschenrechten und dem Schutz der Umwelt verpflichtet. Um unserer Sorgfaltspflicht nachzukommen, haben wir das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) frühzeitig umgesetzt.
Beschwerdestelle
Beschwerdestelle für Beschwerdeverfahren gem. § 8 LkSG:
Rechtsanwalt Michael Spengler (m.spengler@ra-kanzlei-spengler.de)
Hingewiesen wird hier auf die Beschwerdestelle im Rahmen des LkSG, über die interne und externe Personen das Unternehmen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette hinweisen können (auf Wunsch anonym).
Verfahrensverordnung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz PDF, 86 KB